(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der CMS Automotive Trading GmbH (nachstehend: „Verkäufer“), gegenüber ihren Kunden betreffend den Verkauf von Waren über den Online-Shop unter http://shop.cms-wheels.de/site/301/Suche.aspx?lang=de Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn, der Verkäufer hat dies ausdrücklich und schriftlich bestätigt.
(2) Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(3) Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch. Der maßgebliche Text ist derjenige, der in der deutschen Sprache abgefasst ist. Anderssprachige Texte dienen lediglich der Information.
(5) Im Online-Shop kann der Kunde die Bestellübersicht sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufrufen und ausdrucken. Im Übrigen wird der Vertragstext vom Verkäufer nach dem Vertragsschluss im Online-Shop gespeichert, ist aber für den Kunden nicht zugänglich.
(6) Gerichtsstand ist der Sitz der Firma CMS Automotive Trading GmbH, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(1) Der Verkäufer bietet seinen Kunden in seinem Online-Shop http://shop.cms-wheels.de/site/301/Suche.aspx?lang=de neue Waren insbesondere Felgen für Kraftfahrzeuge zum Kauf an. Die Angebote des Verkäufers richten sich ausschließlich an Kunden in der EU, der Schweiz, Norwegen; UK.
(2) Der Kaufvertrag kommt im Online-Shop wie folgt zustande:
(a) Wenn der Kunde die Zahlungsart „Vorkasse per Sepa Lastschrift“ gewählt hat hat, kommt der Kaufvertrag zum Zeitpunkt der Kontobelastung zustande.
(b) In den übrigen Fällen kommt der Kaufvertrag mit Annahme der Bestellung des Kunden durch den Verkäufer zustande. Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Angebot innerhalb von 3 Werktagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen.
Der Eingang der Bestellung und der Vertragsschluss werden dem Kunden per E-Mail bestätigt.
(3) Vor verbindlicher Abgabe seiner Bestellung durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ kann der Kunde alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Maus, oder ggf. Touchscreenfunktionen korrigiert werden.
(4) Ein Kunde hat außerdem die Möglichkeit, telefonisch oder per E-Mail, per Fax oder per Brief bei dem Verkäufer wegen eines bestimmten Artikels anzufragen. Nach Erhalt einer solchen Anfrage unterbreitet der Verkäufer dem Kunden gesondert ein Angebot per E-Mail, Brief oder Fax. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt.
(1) Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb der in diesen AGB bezeichneten Ländern, aus dem Lager des Verkäufers.
(2) Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.
(3) Die Verfügbarkeit der einzelnen Waren ist in den Artikelbeschreibungen angegeben. Für am Lager vorhandene Waren beträgt die Lieferfrist, sofern in der Artikelbeschrei¬bung nicht abweichend angegeben, 14 Kalendertage ab Vertragsschluss (bei Vorkasse durch Sepa Lastschrift: 14 Kalendertage ab Belastung des Kontos durch des Kunden).
(4) Der Verkäufer behält sich vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn die Ware durch einen Lieferanten zum Tag der Auslieferung anzuliefern ist und die Anlieferung ganz oder teilweise unterbleibt. Dieser Selbstbelieferungsvorbehalt gilt nur dann, wenn der Verkäufer das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat. Der Verkäufer hat das Ausbleiben der Leistung nicht zu vertreten, soweit rechtzeitig mit dem Zulieferer ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen wurde. Wird die Ware nicht geliefert, wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich über diesen Umstand informieren und einen bereits gezahlten Kaufpreis sowie Versandkosten erstatten.
(5) Der Verkäufer behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und die Teillieferung für den Kunden nicht ausnahmsweise unzumutbar ist. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.
(1) Die Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer, Versand- und Verpackungskosten. Die Höhe der Versandkosten hängt vom Gewicht und den Abmaßen der Ware, Art der Ware (Gefahrengut) sowie vom gewünschten Ziel und dem Bestellwert ab.
(2) Die Belieferung des Kunden durch den Verkäufer erfolgt gegen Vorkasse (durch Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandats) oder auf Rechnung, oder durch Barzahlung bei Abholung.
(3) Bei Lieferung auf Rechnung ist die Zahlung spätestens 10 Kalendertage nach Rechnungsstellung fällig.
(4) Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann der Verkäufer Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.
(5) Der Verkäufer stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird oder sonst in Textform zugeht.
(6) Wir weisen darauf hin, dass wir Daten über trotz Fälligkeit nicht beglichene Forderungen, an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden übermitteln und diese dort Berücksichtigung bei der Ermittlung von Wahrscheinlichkeitswerten (Scoring) finden können, soweit Sie nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sind, die erste Mahnung mindestens vier Wochen zurückliegt und Sie die Forderung nicht bestritten haben.
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich der Verkäufer sein Eigentum an den verkauften Waren vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (zB Pfändungen) auf die dem Verkäufer gehörenden Waren erfolgen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; der Verkäufer ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Verkäufer diese Rechte nur geltend machen, wenn er dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(4) Der Kunde ist bis auf Widerruf befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
- Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren des Verkäufers entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei der Verkäufer als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
- Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils des Verkäufers gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
- Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben dem Verkäufer ermächtigt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und der Verkäufer den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Kunde dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist der Verkäufer in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
- Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 10%, wird der Verkäufer auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechts¬kräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt, insbesondere sein Recht, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(1) Für Sach- und Rechtsmängel haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmun¬gen. Mängel sind vom Kunden innerhalb einer Gewährleistungsfrist von 1 Jahr Die verkürzte Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen gilt nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat, und nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels gerichtet oder die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind. Im Übrigen haftet der Verkäufer für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Der Verkäufer haftet grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dieser dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung des Verkäufers für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
(3) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Verkäufer unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Er haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Verkäufer nicht.
(4) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(6) In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z. B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
Der Verkäufer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nach Maßgabe seiner Datenschutzerklärung und der gesetzlichen Bestimmungen.
Stand: 19.01.2021